Alle Banken müssen ab dem Stichtag 9. Oktober 2025 bei jeder Überweisung prüfen, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Durch diese automatische Prüfung, die verpflichtend während des Online-Bankings, am Bankautomaten und am Schalter stattfinden muss, sollen vor allem Betrugsversuche, aber auch Fehleingaben, verhindert werden. Diese Neuerung hat zu Fehlermeldungen bei Überweisungen geführt.
Wenn Sie unsere Arbeit und die Ihrer Kirchengemeinde vor Ort zum Beispiel im Rahmen des Freiwilligen Kirchgelds unterstützen möchten, tragen Sie bitte in Zukunft bei Ihrer Überweisung als Empfänger immer ein:
Ev.-luth. Kirchenkreisverband Elbe-Weser
Herzlichen Dank im Voraus!
Falls Sie bereits einen Brief Ihrer Kirchengemeinde zum Freiwilligen Kirchgeld bekommen haben und bei Ihrer Überweisung eine Fehlermeldung aufgetreten ist, so hat dies folgenden Hintergrund:
Auf unseren Überweisungsträgern war Ev.-luth. Kirchenamt Elbe-Weser als Empfängerin eingetragen. Diese Abweichung hat im System eine Fehlermeldung verursacht. Mittlerweile soll das Problem behoben sein.
Eine Überweisung war jedoch die ganze Zeit möglich, wenn man die Fehlermeldung ignoriert hat. Falls Sie sich nicht haben beirren lassen und für Ihre Gemeinde gespendet haben, sagen wir herzlich DANKE!
Wir entschuldigen uns für alle Unannehmlichkeiten!