Wie können wir die Demokratie stärken? Welche Denkanstöße liefert uns die Sicht eines Verfassungsrechtlers? Auf dem Jahresempfang des Ev.-luth. Kirchenkreises Wesermünde in Bederkesa hat Professor Dr. Christoph Goos in seinem Festvortrag klare Positionen insbesondere im Umgang mit der AfD aufgezeigt. Für den Juristischen Vizepräsidenten des Landeskirchenamts in Hannover ist ein Verbotsverfahren unausweichlich.
Der Kirchenkreis Wesermünde, zu dem 31 Kirchengemeinden zwischen Nordholz und Wulsbüttel gehören, hat am 20. September Menschen aus Kommune und Kirche, Politik und Zivilgesellschaft in die St. Jakobi-Kirche eingeladen. Superintendent Albrecht Preisler gestaltete den Gottesdienst, mit dem der Empfang startete. In diesem Rahmen wurde Andreas de Vries in sein neues Amt eingeführt: Der 57-Jährige ist der erste Kantor für Popularmusik. Er besetzt seit September die neugeschaffene Stelle und bereicherte den Gottesdienst, der außerdem von Jan-Hendrik Ehlers musikalisch begleitet wurde, mit einem Klavierstück, das Armstrongs „Wonderful World“ mit „Lobe den Herren“ aus dem Gesangbuch verwob. „Darum geht es mir als Popkantor: dass sich klassische und moderne Formen der Musik verbinden und gegenseitig bereichern“, so Andreas den Vries.
Nach dem Gottesdienst sprach Professor Dr. Christoph Goos zu den Gästen. Er setzte sich detailliert mit der Frage auseinander, wie das Erstarken der in Teilen gesichert rechtsextremen AfD unsere Demokratie gefährde. So eine Gefährdung liege vor, wenn „Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip“ abgelehnt werden würden.
Die Würde des Menschen, das sei, so Goos, ein faszinierender Rechtsbegriff: „Menschenwürde, wie sie das Grundgesetz versteht, ist unabhängig von Merkmalen wie Herkunft, einer behaupteten ,Rasse‘, dem Lebensalter oder dem Geschlecht.“
Das Grundgesetz sei „nicht nur die freiheitlichste Verfassung, die wir je hatten, sondern auch die wehrhafteste“, ja, sie sei „wesentlich robuster geschützt als andere Verfassungen im internationalen Vergleich“. Die Mittel zum Schutz müssten jedoch auch eingesetzt werden. Deshalb spricht sich der Verfassungsrechtler klar für ein AfD-Verbotsverfahren aus, gerade auch aus kirchenverfassungsrechtlicher Sicht: Die Landeskirche Hannovers bekenne sich sehr klar zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Deshalb könne sie „nicht schweigen, wenn die von der Verfassung bereitgestellten Mittel zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht genutzt werden“.
Auch jede Christin, jeder Christ sollte ganz persönlich für ein AfD-Parteiverbotsverfahren eintreten – „zum Schutz der Menschen, die die Leidtragenden sein werden, wenn die AfD auf demokratischem Wege in Machtpositionen kommt“. Man solle aber auch mit Menschen sprechen, zuhören, warum sie für die AfD sind, warum sie kandidieren. Und jeder Mensch, der sich für eine demokratische Partei engagiere und sich dem politischen Diskurs stelle, sollte Zuspruch erhalten, denn leicht sei diese Arbeit nicht.
Ein Tipp, den die anwesenden Politiker*innen wie zum Beispiel die im Landtag vertretenen Eva Viehoff (Grüne) und Claus Seebeck (CDU), aber auch die frisch gewählten Lokalpolitiker*innen gerne hörten.
Und wie soll die Kirche mit Menschen in ihren eigenen Reihen umgehen, die sich für die AfD engagieren? 2024 habe er in einem Interview „robust“ gesagt, dass diese Menschen, egal ob ehren- oder hauptamtlich, nicht in Gemeinden tätig sein können. Dazu stehe er auch heute. Juristisch sei dies jedoch nicht so leicht durchzusetzen, zum Beispiel durch den Kündigungsschutz.
Am Ende betonte der 51-Jährige: „Es lohnt sich, für den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten. Sie war noch nie so gefährdet wie heute.“