Die Kirchenkreissynode ist das für einen Kirchenkreis höchste beschlussfassende Gremium. Es entspricht dem Parlament im politischen Leben. Die meisten Mitglieder der Kirchenkreissynode werden auch gewählt, allerdings nicht durch alle Gemeindeglieder, sondern von den Kirchenvorständen der zum Kirchenkreis gehörenden Gemeinden. Einige wurden durch die Kirchenkreisvorstände der vorherigen Kirchenkreise berufen.
Die Kirchenkreissynode tritt zu wichtigen und grundlegenden Beschlüssen zusammen. Er entscheidet z.B. über Stellenpläne und den Haushalt des Kirchenkreises. Bei einer Neubesetzung wählt er einen Superintendenten bzw. eine Superintendentin. Er "überwacht" die Arbeit des Kirchenkreisvorstands, deren Mitglieder er auch aus seiner Mitte wählt, und lässt sich von ihm jeweils berichten.
Die aktuelle Kirchenkreissynode har sich am 23. Janaur 2025 konstituiert. Ihre Amtsperiode dauert sechs Jahre.
Um Beschlüsse sachgerecht vorzubereiten und um die Arbeitsbereiche aufzuteilen, hat die Kirchenkreissynode folgende Ausschüsse gebildet:
- Baufachausschuss
- Ausschuss für Gebäudemanagement und Klimaschutz
- Diakonieausschuss
- Finanz- und Stellenplanungsausschuss,
- Ausschuss für Kindertagesstätten, Kinder und Jugend
- Erwachsenenbildungsausschuss
- Ausschuss für Gottesdienst und Kirchenmusik
- Fundraising- und Öffentlichkeitsausschuss
- Ausschuss Prävention Sexualisierter Gewalt
Die Sitzungen der Kirchenkreissynode werden von einem Päsidium vorbereitet und geleitet. Dieser besteht aus einem Vorsitzenden, seiner Stellvertreterin oser seinem Stellvertert sowie drei Beisitzenden.
Zum Präsidium gehören:
Wilfried Geils (Vorsitzender), Nina Horstkemper (stellvertretende Vorsitzende) und die drei Beisitzenden Regina Schröder, Simon Casper und Almut Berndt.