Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
- Schwangerenberatung
Sie sind schwanger. Gewollt oder ungewollt. Plötzlich ist alles anders. Vieles bewegt Sie. Sie haben Fragen, brauchen handfeste Informationen und praktische Unterstützung. Wir stehen Ihnen zu Seite. Wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden, können Sie über uns einen Antrag bei der Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens – stellen. Die erforderlichen Einkommensgrenzen können Sie bei uns erfahren. - Schwangerschaftskonfliktberatung
Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, bieten wir die dafür gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB an. Wir unterstützen sie bei einer verantwortungsvollen Entscheidungsfindung. Nach erfolgter Beratung stellen wir die benötigte Beratungsbescheinigung aus.