Kirchenkreissozialarbeit

Kirchenkreissozialarbeit im Kirchenkreis Wesermünde begleitet und berät Menschen, denen die Mittel und Möglichkeiten fehlen, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten und/ der sich in sozialen Zusammenhängen zurechtzufinden.

Sie vermittelt zu weiterführenden Beratungs- und Betreuungsangeboten, sei es zu andern Fachdiensten, zu Kirchengemeinden oder in spezielle Projekte. Kirchenkreissozialarbeit spricht mit ihrem Angebot auch die Menschen an, die die Verbindung zur Kirche verloren haben, und eröffnet somit die Chance einer (neuerlichen) Kontaktaufnahme.

 

  • Allgemeine Sozialberatung

Die Kirchenkreissozialarbeit ist Anlaufstelle für Menschen, die sich in Not befinden und/oder von Armut und Ausgrenzung betroffen oder bedroht sind und die sich in physischer oder psychischer Bedrängnis befinden. Sie berät und unterstützt Ratsuchende bei persönlichen und sozialen Schwierigkeiten, in sozialrechtlichen Fragen, in wirtschaftlichen Notlagen, im Umgang mit Ämtern und Institutionen.

Ein besonderer Fokus in der Arbeit mit Ratsuchenden liegt für die Kirchenkreissozialarbeit in der Stärkung der Selbsthilfekräfte und Eigeninitiative sowie der Wiedererlangung von Handlungskompetenz.

  • Mütterkuren/ Mutter-/Vater-Kind-Kuren

Wenn die Anforderungen des Alltags die Gesundheit beeinträchtigen, zu Belastungen werden, krank machen, wenn alles zu viel wird – dann kann eine Kur- oder Erholungsmaßnahme helfen.

Wir sind eine Beratungsstelle des Müttergenesungswerkes und informieren über Mütter- und Mutter-/Vater-Kind-Kuren.

Jede Mutter, jeder Vater oder andere Person in Erziehungsverantwortung hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine stationäre Kurmaßnahme (§ 24 und § 41 SGB V) wenn deren Notwendigkeit ärztlicherseits verordnet wird.

Die Kuren sind speziell auf die Bedürfnisse von Müttern bzw. Vätern mit Kindern zugeschnitten. Dahinter steht ein sozialmedizinisches und mütter-/ väterspezifisches Gesamtkonzept. Es umfasst die Vorbereitung, die stationäre Vorsorge oder Rehabilitation sowie das Angebot der Nachsorge und sichert eine langfristige Gesunderhaltung der Kurteilnehmer*innen

Alle notwendigen Antragsformulare erhalten Sie bei uns.

Im Beratungsprozess klären wir welche Maßnahme für Sie infrage kommt, bereiten ausführlich den Kurantrag mit Ihnen vor, unterstützen Sie gegenüber den Kostenträgern und informieren Sie über Kurablauf und Unterbringung.

  • Familienerholungsmaßnahmen

Das Land Niedersachsen fördert Familienerholungsurlaube für Familien mit geringem Einkommen.

Das Beratungs- und Antragsverfahren erfolgt über die örtliche Beratungsstelle des Diakonischen Werkes. Hier erhalten Sie jeweils die aktuellen Antragsunterlagen.

Gefördert werden:
- Erholungsaufenthalte von mindestens 7, höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen

- Urlaube, die alle Familienmitglieder gemeinsam an einem Urlaubsort innerhalb der Bundesrepublik durchführen.

- Die Urlaube sollen in familiengerechten Einrichtungen, Familienferienstätten Bauernhöfen, Jugendherbergen, etc. verbracht werden

Zuschussberechtigt sind:
- Familien oder Alleinerziehende, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben
- Mit mindestens einem teilnehmenden Kind
- Familien mit einem behinderten Kind
- Für die Kinder wird in der Regel Kindergeld bezogen

Die Zuwendungen betragen je Übernachtung
10 € für jedes Elternteil (und Lebenspartner)
15 € für jedes Kind
5 € zusätzlich für Alleinerziehende
10 € zusätzlich für behinderte Familienangehörige mit einem Schwerbehindertenausweis

Der Förderbetrag wird immer erst nach dem Urlaub ausgezahlt. Dies ist durch eine Bescheinigung und Rechnung zu belegen.

 

Ansprechpartner

(Kontakt über das Sekretariat)

 

Mattenburger Straße 30
27624 Geestland [Bad Bederkesa]